Die folgenden Informationen gelten für die WPV Advisory & Asset Management GmbH & Co. KG (WPV AAM) als Wertpapierinstitut und Finanzberater im Sinne des Artikels 2 Nr. 11 Buchst. d) der Offenlegungsverordnung.
1. Unsere Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art 3 OffenlegungsVO)
Nach Artikel 3 der Offenlegungsverordnung sind Finanzberater verpflichtet, auf ihrer Internetseite Informationen zu den Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Anlageberatungstätigkeit einschließlich der Aspekte der Organisation, des Risikomanagements und der Unternehmensführung zu veröffentlichen.
Ein Nachhaltigkeitsrisiko im Sinne des Artikels 2 Nr. 22 der Offenlegungsverordnung ist ein Ereignis oder eine Bedingung in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, dessen beziehungsweise deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnte, wie zum Beispiel auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, aber auch auf die Reputation der Anlageobjekte.
Die WPV AAM berücksichtigt Nachhaltigkeitsrisiken in dem Maße, wie der jeweilige Kunde es im Rahmen des Beratungsverhältnisses und aufgrund seiner Anlagerichtlinien vorgibt.
Grundsätzlich versuchen wir zur Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisiken, Unternehmen zu identifizieren, die ein erhöhtes Risikopotenzial aufweisen, um diese möglichst aus dem Investitionsprozess auszuschließen.
Unser Anlageberatungsteam berücksichtigt in der Managerauswahl von alternativen Assetklassen systematisch Nachhaltigkeitsaspekte. Analysiert werden dabei z.B. die ESG-Strategie und -Aktivitäten auf Unternehmensebene (Richtlinien/Ethos), Fondsebene (Investmentprozess) und Reportingebene. Anders als bei den liquiden Anlageklassen ist bei den alternativen Anlageklassen die Wirkungsmessung in Bezug auf ESG auch aufgrund der geringen Verfügbarkeit von Daten jedoch eher eingeschränkt.
Da bei den Investitionen in Zielfonds zum Beispiel der Zielfondsmanager (und nicht die WPV AAM) für die Auswahl der Portfoliounternehmen verantwortlich ist und die Investitionen in der Regel erst nach Zeichnung der Zielfonds erfolgen, kann die WPV AAM nicht gewährleisten, dass bereits zum Zeitpunkt der Anlageempfehlung alle relevanten Informationen zu den Nachhaltigkeitsrisiken der Portfoliounternehmen eines Zielfonds vorliegen, so dass die WPV AAM die Nachhaltigkeitsrisiken nicht immer im Detail angemessen berücksichtigen kann.
Bei der Auswahl der Manager achten wir jedoch darauf, dass sich diese den Prinzipien für verantwortungsbewusstes Investieren (PRI) oder einer ähnlichen Initiative verpflichtet haben bzw. dies anstreben.
Die Strategien unseres Unternehmens zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken fließen auch in die unternehmensinternen Organisationsrichtlinien ein. Die Beachtung dieser Richtlinien ist maßgeblich für die Bewertung der Arbeitsleistung unserer Mitarbeiter und beeinflusst damit auch die künftige Gehaltsentwicklung. Insoweit steht die Vergütungspolitik im Einklang mit unseren Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 OffenlegungsVO).
2. Erklärung zur Nicht-Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 OffenlegungsVO)
Nach Artikel 4 Abs. 5 der Offenlegungsverordnung sind Finanzberater verpflichtet, auf ihrer Internetseite Informationen darüber zu veröffentlichen, ob sie in Anbetracht ihrer Größe, der Art und des Umfangs ihrer Tätigkeiten und der Arten der Finanzprodukte, die Gegenstand ihrer Beratung sind, die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlageberatung berücksichtigen.
Nachhaltigkeitsfaktoren im Sinne des Artikels 2 Nr. 24 der Offenlegungsverordnung sind Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung.
Die WPV AAM macht von dem Wahlrecht nach Artikel 4 Abs. 5 Buchst. b) der Offenlegungsverordnung Gebrauch und berücksichtigt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren im Rahmen ihrer Anlageberatungstätigkeit aktuell nicht. Die Nichtberücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren steht hierbei nicht im Widerspruch zum Bekenntnis der WPV AAM im Bereich Nachhaltigkeit, insbesondere der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken.
Diese Entscheidung beruht auf dem derzeitigen Mangel an verfügbaren und belastbaren Daten. Die Verfügbarkeit und Qualität relevanter Daten und Informationen für die systematische Bewertung von Nachhaltigkeitsfaktoren und -indikatoren und die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen bei der Anlageberatung auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Principal Adverse Impacts on Sustainability – sog. PAIs) wird derzeit nicht für alle Anlageklassen, auf die sich die Anlageberatungstätigkeit der WPV AAM bezieht, als ausreichend angesehen. Da die WPV AAM bei der Anlageberatung keine unmittelbare Vertragsbeziehung zu Zielinvestments unterhält, können die erforderlichen Daten auch nur schwer – etwa durch vertragliche Regelungen mit den Zielinvestment – beschafft werden; für einzelne Anlagebratungsmandate können abweichende Vereinbarungen getroffen werden. WPV AAM wird die Verfügbarkeit der relevanten Daten und Informationen regelmäßig neu bewerten.
Hier können Sie sich die Informationen zum Thema Nachhaltigkeit im PDF-Format herunterladen.